Offene Ganztagsschule Boostedt
Kinderbetreuung rund um die Schule

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Offene Ganztagsschule Boostedt, unsere Betreuung, Lernzeit und Hausaufgaben, AGs, Ferienbetreuung, Mensa, Kiosk und den Jugendtreff.
Sollte deine Frage hier nicht beantwortet werden, melde dich gerne bei uns.



1. Anmeldung & Betreuung

Wie melde ich mein Kind für die OGS an?
Die Anmeldung erfolgt über unsere Homepage unter „Anmeldung und Kursplan“. Dort findest du die entsprechenden Informationen und Anmeldeformulare.

Bis wann muss mein Kind angemeldet werden?

Die Anmeldung für das kommende Schuljahr muss grundsätzlich bis spätestens 31. Mai vorliegen. Sie ist anschließend für ein Schulhalbjahr verbindlich.

Kann ich mein Kind nur an einzelnen Wochentagen anmelden?
Die Anmeldung richtet sich nach den jeweils angebotenen Betreuungsmodellen. Die gewählten Betreuungstage und -zeiten werden bei der Anmeldung verbindlich festgelegt.

Kann ich Betreuungstage oder Gehzeiten später ändern?
Die gebuchten Betreuungstage und Gehzeiten sind grundsätzlich für ein Schulhalbjahr verbindlich. Sie bilden unter anderem die Grundlage für unsere Personal- und Angebotsplanung.
In begründeten Einzelfällen können nach individueller Absprache auch während des laufenden Schulhalbjahres Änderungen vorgenommen werden.

Kann ein Kind die OGS besuchen, obwohl es nicht die Grund- und Gemeinschaftsschule Boostedt besucht?
Grundsätzlich ist die OGS für Schülerinnen und Schüler der Grund- und Gemeinschaftsschule Boostedt vorgesehen. Über mögliche Ausnahmen entscheidet der Schulträger bzw. gegebenenfalls die Schulleitung.

Kann die Schule mein Kind zur Teilnahme an der OGS oder an einem Kurs verpflichten?
Ja. Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler aus pädagogischen Gründen zur Teilnahme an der OGS oder an einzelnen Kursen verpflichten. In diesen Fällen wird von den Eltern kein Beitrag erhoben.


2. Gehzeiten & Abholung

Zu welchen Zeiten kann mein Kind die OGS verlassen?                                                                                                                                      Für die Grundschulkinder gibt es feste Gehzeiten um 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr. Die vereinbarte Gehzeit ist für uns verbindlich und wird in der jeweiligen Gruppe hinterlegt.

Warum gibt es feste Gehzeiten?
Feste Gehzeiten ermöglichen einen verlässlichen Tagesablauf. Mittagessen, Lernzeit, Hausaufgabenbetreuung, AGs, Projekte und andere Angebote können so möglichst ungestört stattfinden.

Reicht es, wenn mein Kind sagt, dass es heute zu einer anderen Zeit gehen darf?
Nein. Eine Änderung muss uns von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten mitgeteilt werden.

Mein Kind möchte während der Schnupperwochen eine AG ausprobieren, die länger dauert als seine reguläre Betreuungszeit. Geht das?
Ja. Teile uns bitte über famly mit, dass dein Kind an diesem Tag aufgrund der Schnupper-AG länger bleiben darf. An den übrigen Tagen gilt weiterhin die vereinbarte Gehzeit.

Darf eine andere Person mein Kind abholen?
Ja. Eine andere Person darf dein Kind abholen, wenn sie uns bekannt ist bzw. einmal persönlich vorgestellt wurde und uns zusätzlich eine schriftliche Abholberechtigung vorliegt.
So stellen wir sicher, dass dein Kind nur an Personen übergeben wird, die von dir ausdrücklich dazu berechtigt wurden.

 
3. Tagesablauf, Lernzeit & Hausaufgabenbetreuung

Wie sieht ein typischer OGS-Nachmittag aus?
Nach Unterrichtsschluss kommen die Kinder in ihre jeweiligen OGS-Gruppen. Zum Nachmittag gehören unter anderem Mittagessen, Lernzeit, Hausaufgabenbetreuung, freies Spiel, Bewegung, AGs, Projekte und weitere Angebote.
Der genaue Tagesablauf richtet sich nach Unterrichtsschluss, Gehzeit und den jeweiligen Angeboten.

Was ist der Unterschied zwischen Lernzeit und Hausaufgabenbetreuung?
Lernzeit ist bei uns viel mehr als Hausaufgabenzeit. Kinder lernen nicht nur am Schreibtisch.
Lernzeit findet im gesamten OGS-Alltag statt: beim Spielen und Bewegen, draußen beim Sammeln eigener Erfahrungen, beim kreativen Arbeiten, Lesen, Experimentieren, gemeinsamen Problemlösen oder im sozialen Miteinander. Auch AGs, Projekte und freie Angebote schaffen vielfältige Lerngelegenheiten.
Die Hausaufgabenbetreuung ist ein Teil der Lernzeit und dient konkret der Bearbeitung der von der Schule gestellten Hausaufgaben.

Wann beginnt die Hausaufgabenbetreuung?
Die Hausaufgabenbetreuung findet montags bis donnerstags ab 14:00 Uhr im Rahmen unserer Lernzeit statt.

Warum beginnt die Hausaufgabenbetreuung erst um 14:00 Uhr?
Durch die Stundenplanumstellung der Schule endet der reguläre Unterricht in der Regel erst um 13:00 Uhr.
Anschließend sollen die Kinder ausreichend Zeit haben, in Ruhe zu Mittag zu essen und im OGS-Nachmittag anzukommen. Wir möchten vermeiden, dass die Kinder vom Unterricht über das Mittagessen direkt zu den Hausaufgaben hetzen müssen.

Ist die Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung verpflichtend?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig.

Wie lange dauert die Hausaufgabenbetreuung?
Die Dauer wird individuell und altersgerecht festgelegt. Dabei berücksichtigen wir unter anderem das Alter, die Konzentrationsfähigkeit, das Arbeitstempo und den Umfang der Aufgaben.
Für Kinder der 1. Klassen beträgt die Hausaufgabenzeit maximal 30 Minuten.

Werden die Hausaufgaben vollständig kontrolliert?
Nein. Wir begleiten und unterstützen die Kinder dabei, ihre Aufgaben möglichst selbstständig zu bearbeiten. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass alle Aufgaben vollständig und fehlerfrei erledigt wurden.
Die Hausaufgabenbetreuung ersetzt außerdem keine individuelle Nachhilfe oder Lernförderung.

Was passiert, wenn mein Kind mit den Hausaufgaben nicht fertig wird?
Dann können Aufgaben zu Hause beendet werden. Insbesondere bei jüngeren Kindern verlängern wir die Hausaufgabenzeit nicht beliebig, nur damit jede Aufgabe unbedingt fertig wird.

Gibt es freitags eine Hausaufgabenbetreuung?
Nein. Freitags findet keine Hausaufgabenbetreuung statt. Nach der schulischen Regelung sollen freitags grundsätzlich keine Hausaufgaben aufgegeben werden.

Kontrolliert die OGS das Hausaufgabenheft oder den Schulplaner?
Nein. Wir überprüfen Hausaufgabenhefte bzw. Schulplaner nicht regelmäßig auf Einträge oder Aufgaben.
Wenn uns etwas auffällt oder wir dir eine wichtige Rückmeldung geben möchten, können wir jedoch eine entsprechende Mitteilung im Hausaufgabenheft hinterlassen.


4. AGs & Kurse

Wie meldet sich mein Kind für eine AG an?
Zu Beginn des Halbjahres finden unsere Schnupperwochen statt. In dieser Zeit können die Kinder verschiedene Angebote kennenlernen und anschließend ihre Wünsche angeben.

Muss mein Kind nach den Schnuppertagen regelmäßig an seiner AG teilnehmen?
Ja. Nach den Schnuppertagen legt sich dein Kind grundsätzlich für ein Schulhalbjahr verbindlich auf seine AG fest.
Eine regelmäßige Teilnahme wird erwartet. Änderungen während des laufenden Halbjahres sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache möglich.

Hat mein Kind automatisch einen Platz in seiner Wunsch-AG?
Nein. Die Plätze in den AGs sind begrenzt. Wir versuchen selbstverständlich, die Wünsche der Kinder bestmöglich zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz besteht jedoch nicht.

Warum kann eine angekündigte AG möglicherweise nicht stattfinden?
Für einzelne Angebote kann eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein. Wird diese nicht erreicht, kann eine AG gegebenenfalls nicht stattfinden.

Ist ein Kurswechsel zum Schulhalbjahr möglich?
Ja. Ein Kurswechsel ist zum Schulhalbjahr möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass in der gewünschten AG ein freier Platz vorhanden ist.
Zum Schulhalbjahr finden keine neuen Schnuppertage statt.

Können für einzelne AGs zusätzliche Kosten entstehen?
Ja. Bei einzelnen Angeboten können Material-, Lebensmittel- oder andere Zusatzkosten anfallen. Diese werden beim jeweiligen Kurs entsprechend angegeben.
Bei der AG Kochen & Backen beträgt der zusätzliche Beitrag derzeit 10 Euro monatlich.
Auch bei einzelnen Angeboten der Sekundarstufe I können zusätzliche Kosten entstehen.

Wo finde ich den aktuellen Kursplan?                                                                                                                                                                         

Den aktuellen Kursplan findest du auf unserer Homepage unter Anmeldung und Kursplan.

Eine Kursbeschreibung findest Du ebenfalls unter dem Menüpunkt Anmeldung und Kursplan.


5. Ferienbetreuung

Wann hat die OGS in den Ferien geöffnet?
An unseren Betreuungstagen ist die OGS von 7:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Gibt es Schließtage?
Ja. Es gibt 20 Schließtage innerhalb der Ferien. Diese orientieren sich an den Schließtagen der Kindertageseinrichtung Boostedt und werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Muss mein Kind für die Ferien extra angemeldet werden?
Ja. Vor den jeweiligen Ferien führen wir über unsere Homepage eine gesonderte Bedarfsabfrage durch.

Sind Nachmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist möglich?
Nach Ablauf der Anmeldefrist können Nachmeldungen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Wir benötigen die verbindlichen Anmeldungen rechtzeitig für unsere Personal-, Verpflegungs- und Programmplanung.

Gibt es ein gemeinsames Frühstück in den Ferien?
Ja. Bitte bringt eure Kinder bis spätestens 9:00 Uhr in die Betreuung und gebt ihnen ausreichend Frühstück mit. Anschließend wird gemeinsam gefrühstückt.

Finden die regulären AGs auch in den Ferien statt?
Nein. In den Ferien gibt es ein gesondertes Ferienprogramm.

Wo erfahre ich, was in den Ferien angeboten wird?
Das konkrete Ferienprogramm erhältst du vor der jeweiligen Ferienwoche über unsere famly-App.

Was kostet das Ferienprogramm für die Jahrgänge 2 bis 4?
Für die Jahrgänge 2 bis 4 fällt eine Aktivitätenpauschale von 15 Euro pro angemeldeter Ferienwoche an.
Die Pauschale wird wochenweise erhoben und nicht auf einzelne Betreuungstage heruntergerechnet.

Warum zahle ich 15 Euro, obwohl mein Kind nur an wenigen Tagen teilnimmt?
Materialien, Aktivitäten und das Ferienprogramm werden für die gesamte Woche geplant. Deshalb wird die Aktivitätenpauschale pro angemeldeter Ferienwoche und nicht pro Anwesenheitstag erhoben.

Können zusätzlich zur Aktivitätenpauschale weitere Kosten entstehen?
Für Kinder der Jahrgänge 2 bis 4 sind die Aktionen des Ferienprogramms mit der Aktivitätenpauschale abgedeckt. Ausgenommen ist das separat über SAMS-ON gebuchte Mittagessen.
Für Kinder mit Rechtsanspruch kann je nach Aktion ein geringer zusätzlicher Kostenbeitrag entstehen. Darüber informieren wir vorab.

Kann ich ausschließlich Ferienbetreuung buchen?
Ja. Eine ausschließliche Ferienbetreuung kann auch unabhängig von einer regulären OGS-Betreuung gebucht werden.
Für Kinder mit Rechtsanspruch kostet die Ferienbetreuung 60 Euro pro angemeldeter Ferienwoche, maximal jedoch 135 Euro pro Monat.
Für alle anderen Kinder kostet die Ferienbetreuung ebenfalls 60 Euro pro angemeldeter Ferienwoche. Hier gibt es keine Begrenzung auf maximal 135 Euro pro Monat.
Die Anmeldung erfolgt im Rahmen unserer jeweiligen Bedarfsabfrage über die Homepage.

Gibt es noch den beitragsfreien August?

Für Kinder der Jahrgänge 2 bis 4 kann der August beitragsfrei sein.
Voraussetzung ist, dass während des gesamten vorangegangenen Schuljahres einschließlich der anschließenden Sommerferien keine Ferienbetreuung in Anspruch genommen wurde.
Sobald in diesem Zeitraum Ferienbetreuung gebucht wurde – unabhängig davon, in welchen Ferien oder an wie vielen Tagen –, wird auch im August der reguläre Elternbeitrag erhoben.
Für Kinder mit Rechtsanspruch gilt diese Regelung nicht. Hier ist die Ferienbetreuung Bestandteil des regulären Betreuungsangebotes. Deshalb gibt es für diese Kinder keinen beitragsfreien August.


6. Mittagessen & Mensa

Muss mein Kind am Mittagessen teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig.

Wie erstelle ich ein Benutzerkonto für SAMS-ON?
Den Anmeldebogen für das Mittagessen findest du auf unserer Homepage unter „Mensa & Kiosk“. Das ausgefüllte Formular schickst du an uns zurück. Wir erstellen anschließend ein Benutzerkonto und du erhältst eine Begrüßungs-Mail mit deinen Zugangsdaten. Danach überweist du den gewünschten Essensbetrag auf das dort angegebene Konto. Sobald das Guthaben verbucht wurde, kannst du das Mittagessen bestellen.

Was gehört bei einer Überweisung in den Verwendungszweck?
Bitte gib ausschließlich Nachname und Vorname des Kindes sowie die Ausweisnummer an. Nur so kann die Zahlung korrekt zugeordnet werden.

Bis wann muss das Mittagessen bestellt werden?
Das Mittagessen muss bis spätestens Montag um 7:00 Uhr für die darauffolgende Woche bestellt werden.

Sind Nachbuchungen möglich?
Nein. Nachbuchungen sind nicht möglich.

Kann die OGS nachträglich Essen für mein Kind buchen?
Nein. Die rechtzeitige Bestellung liegt in der Verantwortung der Eltern.

Kann mein Kind am pädagogischen Mittagstisch teilnehmen, obwohl es nicht in der OGS angemeldet ist?
Stand jetzt ja. Grundsätzlich ist jedoch gewünscht, dass Kinder, die regelmäßig am pädagogischen Mittagstisch teilnehmen, auch in der OGS angemeldet sind.
Das Mittagessen muss unabhängig davon fristgerecht über SAMS-ON gebucht werden.

Darf mein Kind mit einer eigenen Brotdose in der Mensa essen?
Ja, sofern ausreichend Platz vorhanden ist. Aufgrund der begrenzten Sitzplätze haben Kinder mit einem über SAMS-ON gebuchten Mittagessen Vorrang.

Was passiert, wenn ich vergessen habe, Essen zu bestellen?
Bitte gib deinem Kind ausreichend eigene Verpflegung mit.
In Ausnahmefällen kann ein Resteessen für 1 Euro angeboten werden. Darauf besteht jedoch kein Anspruch, da wir vorher nicht wissen, ob und wie viel Essen übrig bleibt.
Resteessen bilden eine Ausnahme und ersetzen ausdrücklich nicht die regelmäßige Buchung des Mittagessens.

Kann ich ein Essen abbestellen, wenn mein Kind krank ist?
Ja. Ein bereits bestelltes Essen kann bis 7:00 Uhr am jeweiligen Tag über SAMS-ON abbestellt werden.

Kann ich ein nicht abbestelltes Essen bei Krankheit abholen?
Ja. Das Essen kann bis spätestens 13:00 Uhr in der Mensa abgeholt werden.
Bitte bring dafür eine geeignete Dose mit.

Was passiert mit einem nicht abbestellten und nicht abgeholten Essen?
Nicht abbestellte und nicht abgeholte Mahlzeiten geben wir grundsätzlich an Kinder weiter, die an diesem Tag kein Mittagessen zur Verfügung haben, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.
Solltest du dies nicht wünschen, teile uns das bitte ausdrücklich schriftlich mit.

Was kostet ein neuer Mensa-Ausweis bei Verlust?
Die Ausstellung eines neuen Mensa-Ausweises kostet 1,50 Euro. Der Betrag wird direkt über SAMS-ON abgebucht.

Kann das Mittagessen über Bildung und Teilhabe bezuschusst werden?                                                                                         Ja. Bei entsprechender Berechtigung können die Kosten des gemeinschaftlichen Mittagessens über Bildung und Teilhabe (BuT) übernommen werden.

Wie funktioniert das Mittagessen in den Ferien?
In den Ferien gibt es ein Gericht pro Tag zur Auswahl. Die Teilnahme am Mittagessen ist nicht verpflichtend. Alternativ kann deinem Kind eine entsprechend größere bzw. ausreichend gefüllte Brotdose mitgegeben werden.
An einzelnen Ausflugstagen behalten wir uns vor, kein reguläres Mittagessen anzubieten. Diese Tage sind bereits im Speiseplan mit „Ausflugstag“ gekennzeichnet.
An solchen Tagen planen wir, gemeinsam mit den Kindern eine Verpflegung vorzubereiten. Die Kosten hierfür werden über die Elternbeiträge bzw. die Aktivitätenpauschale abgedeckt.

 
7. Essen & Trinken im OGS-Alltag

Darf mein Kind eigene Getränke und Verpflegung mitbringen?
Ja. Dein Kind darf eigene Getränke und Verpflegung mitbringen.
Süßigkeiten sind im OGS-Alltag grundsätzlich nicht vorgesehen. Energy-Drinks sind nicht erlaubt.

Kann mein Kind jederzeit trinken?
Ja. Trinken ist jederzeit möglich. Bitte gib deinem Kind dafür eine geeignete Trinkflasche mit.

Wo wird während des OGS-Nachmittags gegessen?
Grundsätzlich wird in der Mensa gegessen.
In den Gruppenräumen wird zwischendurch nicht gegessen. Damit möchten wir unter anderem Situationen vermeiden, in denen einzelne Kinder zusätzliche Snacks dabeihaben, während andere Kinder nichts mehr zur Verfügung haben.

Darf draußen gegessen werden?
Grundsätzlich wird auf dem Außengelände nicht gegessen. Insbesondere in den wärmeren Monaten möchten wir dadurch auch das Risiko durch Wespen und andere Insekten reduzieren.
Ausgenommen sind gemeinsame, von uns organisierte Aktionen, beispielsweise Grillaktionen im Rahmen des Mittagessens.

 
8. Krankheit, Abwesenheit & wichtige Angaben

Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist oder nicht in die OGS kommt?
Bitte melde dein Kind bis spätestens 7:45 Uhr über die Famly-App bei der OGS ab.
Eine Krankmeldung in der Schule reicht nicht aus, da diese Information nicht automatisch an die OGS weitergegeben wird.

Mein Kind wird während des Schulvormittags krank und abgeholt. Muss ich die OGS trotzdem informieren?
Ja. Bitte informiere uns auch dann gesondert über famly, damit wir wissen, dass dein Kind am Nachmittag nicht in die Betreuung kommt.

Wo hinterlege ich Allergien oder besondere Bedürfnisse meines Kindes?
Allergien, Unverträglichkeiten und andere für die Betreuung wichtige Besonderheiten können in der famly-App hinterlegt werden.
Bitte achte darauf, dass diese Angaben vollständig und aktuell sind.

Was muss ich tun, wenn sich Telefonnummern oder Notfallkontakte ändern?
Bitte aktualisiere Änderungen deiner Kontaktdaten und Notfallkontakte unverzüglich in der famly-App.
Aktuelle Kontaktdaten sind besonders wichtig, damit wir dich im Notfall oder bei einem dringenden Anliegen zuverlässig erreichen können.
 
9. Famly-App & Kommunikation

Wofür nutzen wir die famly-App?
Famly ist unser zentraler Kommunikationsweg im OGS-Alltag. Darüber erhältst du wichtige Informationen und kannst uns beispielsweise Abwesenheiten und Mitteilungen zukommen lassen.

Wo erfahre ich kurzfristige Änderungen oder wichtige Informationen?
Kurzfristige Änderungen, aktuelle Informationen und wichtige Mitteilungen kommunizieren wir in der Regel über die famly-App.
Bitte schau deshalb regelmäßig in famly und achte darauf, dass die Benachrichtigungen aktiviert sind.

Warum sehe ich in famly einen Check-in bzw. Check-out meines Kindes?
Die Ein- und Auscheckfunktion nutzen wir ausschließlich als internes organisatorisches und statistisches Hilfsmittel.
Die Anzeige ist für Eltern sichtbar, kann von uns jedoch nicht ausgeblendet werden. Der angezeigte Status ist deshalb kein verlässlicher Echtzeit-Nachweis über die tatsächliche Anwesenheit deines Kindes.

Warum ist mein Kind im Frühdienst nicht eingecheckt?
Kinder werden im Frühdienst bewusst nicht eingecheckt. Der Check-in erfolgt in der Regel erst im Nachmittagsbereich.
Würden wir ein Kind bereits morgens einchecken und es käme nach dem Unterricht nicht in die OGS, würde es trotzdem weiterhin als anwesend angezeigt werden.

Warum zeigt famly mein Kind noch als anwesend, obwohl es bereits gegangen ist?
Die Kinder werden beim Verlassen in der Regel ausgecheckt. Im Betreuungsalltag kann es jedoch vorkommen, dass dies verspätet erfolgt oder einmal vergessen wird.
Bitte nutze die famly-Anzeige daher nicht zur Kontrolle der tatsächlichen Ankunfts- oder Gehzeit deines Kindes.

Kann ich ein ausführliches Gespräch mit einer Betreuungskraft führen?
Natürlich. Für ausführlichere Elterngespräche bitten wir jedoch um eine vorherige Terminabsprache.
Während der regulären Betreuungszeit sind unsere Mitarbeitenden in erster Linie für die Kinder zuständig. Durch eine Terminvereinbarung können wir ausreichend Zeit und Ruhe für dein Anliegen einplanen.
 
10. Beiträge, Vertrag & Ermäßigungen

Wie hoch ist der Elternbeitrag für Kinder mit Rechtsanspruch?
Für Kinder mit Rechtsanspruch beträgt der monatliche Elternbeitrag 135 Euro.

Wann ist der Beitrag fällig?
Der Beitrag für Kinder mit Rechtsanspruch ist monatlich im Voraus spätestens bis zum 3. des jeweiligen Monats zu entrichten.

Muss ich auch bezahlen, wenn mein Kind krank ist oder die OGS nicht besucht?                                                                   Ja. Der Beitrag wird für den Betreuungsplatz erhoben und bleibt grundsätzlich auch bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit bestehen.

Wie lange ist die Anmeldung verbindlich?
Die Anmeldung ist jeweils für ein Schulhalbjahr verbindlich.

Verlängert sich die Anmeldung automatisch?
Ja. Die Anmeldung verlängert sich automatisch um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.

Wann und wie kann ich meinen OGS-Platz kündigen?
Eine Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Schulhalbjahres möglich und muss schriftlich erfolgen.
Die schriftliche Kündigung kannst du direkt bei uns in der OGS abgeben. Wir kümmern uns anschließend um die weitere Bearbeitung und Weiterleitung.

Gibt es eine Sozialstaffelermäßigung?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Sozialstaffelermäßigung beantragt werden.

Wie funktioniert die Geschwisterermäßigung?
Bei mehreren betreuten Kindern einer Familie werden auch Geschwister berücksichtigt, die die Kindertageseinrichtung Boostedt besuchen.

Dabei gilt:

  • Das jüngste Kind zahlt den regulären Beitrag.
  • Das zweitjüngste Kind erhält 50 % Ermäßigung.
  • Das dritte und jedes weitere Kind ist beitragsfrei.

Gilt die Geschwisterermäßigung auch, wenn ein Geschwisterkind eine andere Kindertageseinrichtung besucht?
Das wird im Einzelfall geprüft. Bitte wende dich hierfür direkt an uns.

Ab wann kann die Geschwisterermäßigung berücksichtigt werden?
Besuchen alle Geschwister die OGS Boostedt, ist keine zusätzliche Geschwisterbescheinigung erforderlich.
Besucht ein Geschwisterkind die Kindertageseinrichtung Boostedt, benötigen wir eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung.
Erst nach Vorlage dieser Bescheinigung kann die Geschwisterermäßigung berücksichtigt werden. Wird sie im laufenden Monat eingereicht, kann die Ermäßigung ab dem Folgemonat erfolgen.

 
11. Sekundarstufe I

Was kostet die reguläre Betreuung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I?
Die reguläre Betreuung ist für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I kostenfrei.
Für einzelne AGs oder besondere Angebote können jedoch zusätzliche Kosten entstehen.

Was kostet die Ferienbetreuung für die Sekundarstufe I?
Die Ferienbetreuung kostet 60 Euro pro angemeldeter Ferienwoche.
Für die Sekundarstufe I gibt es keine Begrenzung auf maximal 135 Euro pro Monat.

Werden Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I vom Personal zu ihrer Gehzeit nach Hause geschickt?
Nein. Die Jugendlichen sind selbst dafür verantwortlich, ihre Gehzeit im Blick zu behalten und die OGS entsprechend selbstständig zu verlassen.
Die Mitarbeitenden kontrollieren die Gehzeiten der Sek-I-Schülerinnen und -Schüler nicht einzeln und schicken sie nicht aktiv nach Hause.

Dürfen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I die OGS zwischendurch verlassen und später wiederkommen?
Nein. Ein beliebiges Kommen und Gehen während der OGS-Zeit ist nicht möglich.
Wer die OGS für den jeweiligen Tag verlässt, beendet damit seine Teilnahme an der Betreuung und kann nicht später einfach wieder in die OGS zurückkehren.


12. Regeln, Sicherheit & Schulgelände

Gilt die Schulordnung auch während der OGS?
Ja. Die OGS ist Teil des schulischen Konzeptes. Deshalb gilt die Schulordnung auch während der OGS-Zeit.

Darf mein Kind während der OGS-Zeit das Schulgelände verlassen?
Nein. Während der Betreuung dürfen teilnehmende Schülerinnen und Schüler das Schulgelände grundsätzlich nicht selbstständig verlassen.
Ausgenommen sind von der OGS organisierte Angebote und Aktivitäten, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden.

Kann mein Kind die OGS verlassen und anschließend privat wieder auf das Schulgelände kommen?
Nein. Das Schulgebäude und das dazugehörige Außengelände sind bis 16:00 Uhr der OGS vorbehalten.
Hat ein Kind die OGS für den jeweiligen Tag verlassen, kann es nicht anschließend privat zurückkommen, um dort beispielsweise Freunde zu treffen oder zu spielen.
Dies gilt für Grundschulkinder ebenso wie für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I.
Eine private Nutzung des Schulgebäudes und Außengeländes ist erst ab 16:00 Uhr möglich.

Ist mein Kind während der OGS versichert?
Die OGS ist Teil des schulischen Konzeptes und verfügt über den entsprechenden Versicherungsschutz.

Kann ein Kind von der OGS ausgeschlossen werden?
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Schulordnung oder das pädagogische Betreuungskonzept kann ein Ausschluss von der OGS erfolgen.

Dürfen Eltern, Angehörige oder andere Personen das Schulgebäude einfach betreten?
Grundsätzlich sollen Eltern, Angehörige und andere Personen das Schulgebäude während des Schul- und OGS-Betriebes nicht ohne vorherige Anmeldung betreten. Dies ist ausdrücklich auch von Seiten der Schule gewünscht.
Bitte wartet bei der Abholung grundsätzlich außerhalb des Schulgebäudes. Auch Klassen- und Betreuungsräume sollen nicht selbstständig aufgesucht werden.
Damit möchten wir gemeinsam mit der Schule dafür sorgen, dass das Schulgebäude ein geschützter und übersichtlicher Bereich für die Kinder bleibt.

 
13. Handys, Smartwatches, Spielzeug & persönliche Gegenstände

Dürfen Handys, Smartwatches oder andere digitale Geräte in der OGS genutzt werden?
Nein. Auch während der OGS-Zeit halten wir uns an die Regelungen der Schulordnung zur Nutzung digitaler Geräte.
Im Grundschulbereich dürfen Handys und Smartwatches während der OGS-Zeit nicht genutzt werden.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I geben ihre Handys während ihres Aufenthalts in der OGS ab. Die Geräte werden verwahrt und beim Verlassen der OGS zurückgegeben.

Kann mein Kind mich während der OGS-Zeit über sein Handy oder seine Smartwatch kontaktieren?
Nein. Während der Betreuungszeit erfolgt die Kommunikation nicht über die privaten Geräte der Kinder.
Sollte etwas Wichtiges sein oder dein Kind dich erreichen müssen, erfolgt dies über die OGS bzw. unsere Mitarbeitenden.

Darf mein Kind eigenes Spielzeug mitbringen?
Wir empfehlen ausdrücklich, privates Spielzeug zu Hause zu lassen.
Im OGS-Alltag können Gegenstände verloren gehen, vertauscht oder beschädigt werden. Erfahrungsgemäß führt dies nicht selten zu Enttäuschung und Tränen.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände und Spielzeug übernehmen wir keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung.

 

14. Kiosk

Wer darf den Kiosk nutzen?
Unser Kiosk-Angebot wird hauptsächlich von den Kindern und Jugendlichen unserer OGS genutzt.
Selbstverständlich dürfen aber auch Besucherkinder und andere Gäste sowie Lehrkräfte und weitere Beschäftigte der Schule das Angebot nutzen.

Wann ist der Kiosk geöffnet?
Der Kiosk ist in den Schulpausen geöffnet.

Wie kann am Kiosk bezahlt werden?
Derzeit ist am Kiosk ausschließlich Barzahlung möglich.

Kann ich mit meinem SAMS-ON-Guthaben am Kiosk bezahlen?
Nein. Aktuell kann das SAMS-ON-Guthaben nicht für Einkäufe am Kiosk verwendet werden.

Was gibt es am Kiosk?
Am Kiosk gibt es eine wechselnde Auswahl an kleinen Snacks, Getränken und weiteren Angeboten. Das Sortiment kann sich regelmäßig ändern.

 
15. Jugendtreff

Was ist der Jugendtreff Boostedt?
Der Jugendtreff ist ein offenes Freizeitangebot für Jugendliche. Hier könnt ihr euch treffen, gemeinsam Zeit verbringen, spielen, kreativ sein oder einfach mal chillen.

Wer darf den Jugendtreff besuchen?Wer darf den Jugendtreff besuchen?
Der Jugendtreff richtet sich an Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren.

Muss man in der OGS angemeldet sein, um den Jugendtreff besuchen zu können?
Nein. Der Jugendtreff ist ein eigenständiges offenes Angebot.

Wann hat der Jugendtreff geöffnet?
Der Jugendtreff ist regelmäßig
- montags von 16:00 bis 19:00 Uhr
- mittwochs von 16:00 bis 19:00 Uhr
  sowie jeden letzten Freitag im Monat geöffnet.                                                                                          Am letzten Freitag im Monat richtet sich die Öffnungszeit nach dem jeweiligen Angebot und ist entweder von 16:00 bis 20:00 Uhr oder von 17:00 bis 21:00 Uhr. Die jeweilige Öffnungszeit wird zusammen mit dem Angebot bekannt gegeben.

Müssen Jugendliche während der gesamten Öffnungszeit im Jugendtreff bleiben?
Nein. Der Jugendtreff ist ein offenes Angebot. Die Jugendlichen können selbstständig kommen und gehen.
Es gelten die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.

Gibt es im Jugendtreff Getränke?
Ja. Getränke werden zu kleinen Preisen angeboten.

Gibt es besondere Aktionen und Veranstaltungen?
Ja. Neben dem regulären offenen Treff finden immer wieder besondere Aktionen und Veranstaltungen statt. Über aktuelle Angebote informieren wir entsprechend.

Wer ist Ansprechpartnerin für den Jugendtreff?
Ansprechpartnerin für den Jugendtreff ist Jule.


16. Trägerschaft, Förderverein & Beirat

Wer ist Träger der OGS?
Seit dem 1. August 2026 befindet sich die Offene Ganztagsschule Boostedt in der Trägerschaft der Gemeinde Boostedt.

Gibt es die Kinderhilfe Rasselbande e. V. weiterhin?
Ja. Die Kinderhilfe Rasselbande e. V. bleibt der OGS als Förderverein verbunden und unterstützt zusätzliche Projekte und Angebote für Kinder und Jugendliche.

Was ist der Beirat der OGS?
Der Beirat begleitet die Arbeit der OGS und ermöglicht den Austausch zwischen Gemeinde, Schule, OGS und Elternschaft.

Kann ich im Beirat mitarbeiten?
Wenn du Interesse an einer Mitarbeit im Beirat hast, melde dich gerne bei uns.








Deine Frage war nicht dabei?
Dann melde dich gerne bei uns.
Wir ergänzen unsere FAQs regelmäßig um Fragen, die uns im OGS-Alltag häufiger begegnen.











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